Unsere Reisebedingungen Saison 2010Sehr geehrter Gast, 1. Vertragsschluss, Reisebestätigung 1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Für uns wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen. 1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, weisen wir Sie hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hin. Sie müssen dieses Angebot nicht annehmen und können innerhalb von 2. Anzahlung, Restzahlung, Unterlagen, Bearbeitungsentgeld, Kundengeldversicherung 2.1. Innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises zu leisten, maximal Euro 250,– pro Person. Der Rest ist vor Antritt der Reise fällig. 2.2. Serviceentgeld in Euro: Club Corsicana / La Chiappa 3,– pro Person Unsere Kundengelder sind, gemäß § 651 k BGB bei der tourVERS in 22453 Hamburg, Telefon 3. Leistungen, Preise 3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich vorrangig aus den Leistungsbeschreibungen auf den jeweiligen Angebotsseiten und Preislisten auf unseren Webseiten bzw. der Katalogausschreibung sowie auf den darauf bezugnehmenden Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Diese werden ggf. ergänzt durch die entsprechenden Passagen unserer Reisebedingungen. 3.2. Wenn bis Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1. Der Reiseveranstalter behält sich vor ausgeschriebene und bestätigte Reisepreise wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, so können wir den Preis wie folgt erhöhen: 5. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchung, Ersatzperson, Bearbeitungsentgeld 5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muß unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktritts-zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei HOHOL in 82211 Herrsching, Bahnhofstr. 26. 5.2. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittskosten (wobei Ihnen der Nachweis, dass im Zusammen-hang mit Ihrem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind, unbenommen bleibt) beträgt:
Umbuchungsentgeld der Corsica Ferries / Mobylines: 5.3. Bei Umbuchungen werden bis 30 Tage vor Reiseantritt pauschal Euro 20,– erhoben, bei Flugreisen Euro 30,– pro Pers. Spätere Umbuchungen berechnen wir Ihnen wie einen Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. 5.4. Abweichende Stornokosten für Linienflugtickets: Diese Stornokosten variieren je nach den Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Wir teilen Ihnen die jeweils gültigen Konditionen vor Ihrer Buchung mit und führen sie auf der Buchungsbestätigung auf. 5.6 Der Kunde hat das Recht, eine Ersatzperson zu bestellen. ( Umbuchungsentgeld Euro 15,– ). Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in bezug auf die Reise nicht entspricht oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter 6.1. Wird eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. 7. Haftung des Reiseveranstalters 7.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das Gleiche gilt, soweit wir für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 7.2 Für alle Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung haften wir je Kunde und Reise jeweils bis Euro 4.091,–. Liegt der Reisepreis jedoch über 1.364,– Euro, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 7.3 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger von uns Haftungsbeschränkungen vorgesehen, können wir uns bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen. 7.4 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich unserer örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhife zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. 7.5 Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reiseteilnehmer eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.
8.1 Ansprüche, soweit es sich nicht um Personenschäden handelt, wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich erfolgen. 8.2 Ihre vertraglichen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651 f des BGB verjähren ein Jahr nach dem vertraglichen Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweis
9.1. Staatsangehörige der Staaten der Europäischen Gemeinschaft benötigen zur Einreise nach Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz einen gültigen Personalausweis oder Reisepaß. In einem Kinderausweis muss die Nationalität, z.B. „deutsch“ eingetragen sein.
Sie wählen zwischen der Rücktrittsversichung ( = RRV ) oder der Rücktrittsversicherung inclusive Reiseabbruchversicherung ( = RRV + ABR ): Prämienberechnung: pro Person oder Familie.
Der Abschluss der Versicherung sollte bei der Buchung der Reise erfolgen oder bis max. 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung. Gründe für Nichtantritt der Reise sind: 11 GERICHTSSTAND 11.1 Sitz des Unternehmens 11.2 Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine andere Regelungen vorsehen. 11.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 11.4. Mit der Veröffentlichung eines neuen Prospekts verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit. 11.5 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages. 12. VERANSTALTER |
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