Unsere Reisebedingungen Saison 2010

Sehr geehrter Gast,

anschließend finden Sie einen Auszug unserer Reisebedingungen abgedruckt, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln, und die Sie bei Ihrer Buchung bestätigen.
Sie gelten ergänzend zu den §§ 651 a ff des BGB. Die ausführlichen Reisebedingungen stehen Ihnen im Reisebüro zur Verfügung. Bei Reisen anderer Veranstalter gelten deren Bedingungen.

1.  Vertragsschluss, Reisebestätigung

1.1.  Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Für uns wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen.

1.2.  Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, weisen wir Sie hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hin. Sie müssen dieses Angebot nicht annehmen und können innerhalb von
10 Tagen nach Kenntnisnahme ausdrücklich erklären, daß Sie es nicht annehmen wollen. Machen Sie innerhalb dieser Frist von Ihrem Ablehnungsrecht keinen Gebrauch, wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für Sie und uns verbindlich.

2. Anzahlung, Restzahlung, Unterlagen, Bearbeitungsentgeld, Kundengeldversicherung

2.1.  Innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises zu leisten, maximal Euro 250,– pro Person. Der Rest ist vor Antritt der Reise fällig.
Mit Bezahlung des Restbetrages erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen.
Ohne Bezahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch uns.
Sollten die Reisedokumente nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich.

2.2.  Serviceentgeld in Euro: Club Corsicana / La Chiappa 3,– pro Person
Fährtickets ohne gleichzeitiger Unterkunftsreservierung 10,- pro Ticket.
Linienflugtickets
45,- pro Ticket.

Unsere Kundengelder sind, gemäß § 651 k BGB bei der tourVERS in 22453 Hamburg, Telefon
 040-2442880 versichert. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsscheine heften wir unserer Reisebestätigung an.

3.   Leistungen, Preise

3.1.  Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich vorrangig aus den Leistungsbeschreibungen auf den jeweiligen Angebotsseiten und Preislisten auf unseren Webseiten bzw. der Katalogausschreibung sowie auf den darauf bezugnehmenden Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Diese werden ggf. ergänzt durch die entsprechenden Passagen unserer Reisebedingungen.

3.2.  Wenn bis Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst.
HOHOL
kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen. Es sei denn, daß zu diesem Zeitpunkt ein Reisemangel vorliegt.

4.   Leistungs- und  Preisänderungen

4.1. Der Reiseveranstalter behält sich vor ausgeschriebene und bestätigte Reisepreise wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, so können wir den Preis wie folgt erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen geforderten Zusatzkosten durch die Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenen zusatzbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Reisepreisänderung informieren wir den Reisenden unverzüglich.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt ohne Kosten vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen Reise zu verlangen.

5.   Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchung, Ersatzperson, Bearbeitungsentgeld

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muß unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktritts-zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei HOHOL in 82211 Herrsching, Bahnhofstr. 26.

5.2.  Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittskosten (wobei Ihnen der Nachweis, dass im Zusammen-hang mit Ihrem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind, unbenommen bleibt) beträgt:

für Club Corsicana - La Chiappa
Die Stornokosten werden in % des Gesamtreisepreises berechnet.

Bungalow
mit PKW-Anreise

Fluglreisen
Bung. / Flugticket-
anteil /     anteil

bis 60 Tage vor Reisebeginn
          5%
15%   /     100%
59 - 30 Tage vor Reisebeginn
          10%
15%  /     100 %
29 - 15 Tage vor Reisebeginn
          30%
40%  /     100%
14 - 7 Tage vor Reisebeginn
          40%
50%  /     100%
ab 6 Tage vor Reisebeginn
          60%
70%  /     100%
1 Tag vor Reisebeginn oder ohne Stornierung
          70%
90%  /     100%

Bei den Flügen ab Köln, Hannover, Stuttgart , Berlin und Hamburg ist bei einer Stornierung immer der volle Fluganteil fällig laut den Reisebedingungen der Germanwings und der Lufthansa.
Abweichend von den obigen Stornogekosten gilt für La Chiappa:
ab 28 Tage – 0 Tage vor Anreise werden in der Zeit vom 6. 7. – 25.8. 100%  der
Stornokosten fällig.
Nach Antritt der Reise und bei vorzeitiger Abreise ist keine Erstattung mehr möglich.
für Corsica Ferries / Moby Lines
bis 30 Tage vor Reisebeginn 10%
bis 2 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 2 Tage vor Reisebeginn 50%
Open date Tickets 50%
No Show - bei Nichterscheinen 100%
Sondertariftickets - (Jackpot der Corsica Ferries 
oder Mobypextarif der Moby Lines)
immer 100%


Keine Erstattung gibt es nach Abfahrt oder bei nachträglicher Umbuchung der PKW – oder Kabinenkategorie sowie bei wetterbedingten Umbuchungen. Es gelten immer die gültigen Bedingungen der Fährgesellschaften.

Umbuchungsentgeld der Corsica Ferries / Mobylines:
Jackpottarife: 30,-- Euro pro Strecke
Normaltarif: 10,-- Euro pro Strecke
 

5.3.  Bei Umbuchungen werden bis 30 Tage vor Reiseantritt pauschal Euro 20,– erhoben, bei Flugreisen Euro 30,– pro Pers. Spätere Umbuchungen berechnen wir Ihnen wie einen Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.

5.4. Abweichende Stornokosten für Linienflugtickets: Diese Stornokosten variieren je nach den Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Wir teilen Ihnen die jeweils gültigen Konditionen vor Ihrer Buchung mit und führen sie auf der Buchungsbestätigung auf.

5.5
. Stornokosten für Mietwagenbuchungen :  50.- Euro bei Stornierung vor Abreise.

5.6   Der Kunde hat das Recht, eine Ersatzperson zu bestellen. ( Umbuchungsentgeld Euro 15,– ). Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in bezug auf die Reise nicht entspricht oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Bitte schließen Sie unbedingt eine Rücktrittsversicherung ab, die die Kosten einer Stornierung im Versicherungsfalle ( bei Unfall oder Krankheit ) übernimmt.  Unter Punkt 10. finden Sie die ELVIA-Versicherung und die Verbraucherinformationen dazu als pdf-Datei.

6.   Rücktritt durch den Reiseveranstalter

6.1.  Wird eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück.  

7.   Haftung des Reiseveranstalters

7.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das Gleiche gilt, soweit wir für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

7.2 Für alle Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung haften wir je Kunde und Reise jeweils bis Euro 4.091,–. Liegt der Reisepreis jedoch über 1.364,– Euro, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7.3 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger von uns Haftungsbeschränkungen vorgesehen, können wir uns bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.

7.4 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich unserer örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhife zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

7.5 Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reiseteilnehmer eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.


8.   Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

8.1 Ansprüche, soweit es sich nicht um Personenschäden handelt, wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich erfolgen.

8.2 Ihre vertraglichen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651 f des BGB verjähren ein Jahr nach dem vertraglichen Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweis


9.   Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

9.1.  Staatsangehörige der Staaten der Europäischen Gemeinschaft benötigen zur Einreise nach Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz einen gültigen Personalausweis oder Reisepaß. In einem Kinderausweis muss die Nationalität, z.B. „deutsch“ eingetragen sein.


10.   ELVIA- Reiserücktrittskostenversicherung
 ( hier finden Sie die Verbraucherinformationen der ELVIA für diese Versicherung )

Sie wählen zwischen der Rücktrittsversichung ( = RRV ) oder der Rücktrittsversicherung inclusive Reiseabbruchversicherung ( = RRV + ABR ):
RRV :   Ersatz der Stornokosten bei Nichtantritt der Reise oder Ersatz der Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund.
RRV + ABR :   Ersatz der Kosten wie bei RRV und zusätzlich Ersatz der zusätzlichen Rückreisekosten und der anteilig nicht genutzten Reiseleistungen bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise aus versichertem Grund.
Selbstbehalt :  20% der Stornokosten ( gilt bei RRV und RRV+ABR ). Beim Vollschutz entfällt der Selbstbehalt im Falle einer akut notwendigen vollstationären Krankenhausbehandlung.

Prämienberechnung:  pro Person oder Familie.
Familie = Maximal zwei (2) Erwachsenen ( unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis ) und mitreisende Kinder bis max. 21 Jahre, die auf der Rechnung genannt sind. Die Familienprämie deckt auch Reisen von maximal zwei Erwachsenen ohne mitreisende Kinder.

Neu 2010: bei Personen über 70 Jahre wird ein Zuschlag von 10.- Euro pro Person auf die Prämie erhoben.

Reisepreis
RRV     p.P.      Familie      
RRV + ABR     p.P.           Familie
bis 400.-
           18.-           25.-
                        23.-              27.-
bis 800.-
           28.-           30.-
                        37.-              39.-
 bis 1000.-
           32.-           36.-
                        41.-              46.-
 bis 1500.-
           39.-           44.-
                        52.-              59.-
 bis 2000.-
           48.-           55.-
                        65.-              79.-
bis 2500.-
           3 %           77.-
                       3,8 %            99.-
bis 3000.-   3 %            91.-             3,8 %          119.-
bis 3500.-    3 %          109.-            3,8 %           139.-
bis 4000.-     3 %          125.-             3,8 %           159.-
Alterszuschlag p.P. über 70 J. + 10.- + 10.-

Der Abschluss der Versicherung sollte bei der Buchung der Reise erfolgen oder bis max. 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung.

Gründe für Nichtantritt der Reise sind:
– Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung
– Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft
– erheblicher Sachschaden am Eigentum infolge von Elementarereignissen oder Straftaten Dritter.

11 GERICHTSSTAND

11.1  Sitz des Unternehmens

11.2   Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine andere Regelungen vorsehen.

11.3   Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

11.4.  Mit der Veröffentlichung eines neuen Prospekts verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

11.5  Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.

12. VERANSTALTER

Dr. Hofmann Holiday Service GmbH = abgekürzt HOHOL
Telefon 0 81 52 / 10 59
Bahnhofstraße 26 in 82211 Herrsching
Eingetragen: HRB München 45426
Ust.Id.Nr.:  DE 128.221.435
Geschäftsführer: L.A. Hofmann
Stand: November 2009

nach oben

 

FKK Urlaub     FKK Ferien     FKK-Familienurlaub     FKK Urlaub Korsika